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Nichtzahler in der PKV gehen zu Lasten aller Mitglieder

Am 01.April 2007 ist das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in Kraft getreten. Dieses verpflichtet alle deutschen Bundesbürger zum Abschluss einer Krankenversicherung. Zudem fördert es die Verhandlungsmacht der Privatpatienten, da diese bei Wechsel des Versicherers ihre Altersrückstellungen behalten und zur neuen Versicherung mitnehmen dürfen. Außerdem beinhaltet es, dass PKV-Mitglieder bei Nichtzahlung der Beiträge nicht gleich ohne Versicherungsschutz dastehen. Dabei sind allerdings ab dem 2. Monat der Nichtzahlung der Beiträge die medizinischen Leistungen auf Notfälle beschränkt. Diese, den Privatpatienten zum Vorteil gereichte Klausel, stellte sich im Vollzug allerdings als großer Nachteil heraus.

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Private Krankenversicherung: Perfekter Krankenschutz für das Ausland

Die private Krankenversicherung ermöglicht es in Deutschland, jede Menge Privilegien zu haben und in jedem Fall eine gute Krankenabsicherung zu erhalten. Gute Behandlungen und attraktive Angebote im Bereich der Vorsorge zählen hier in jedem Fall zu den besonderen Punkten, die für eine private Krankenversicherung sprechen. Darüber hinaus ist es allerdings auch wichtig, dass ein perfekter privater Krankenversicherungsschutz für das Ausland besteht. Es sollte dabei darauf geachtet werden, dass die Qualität stimmt und natürlich auch, dass weiterhin der Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland vorhanden ist.

Informationen erhalten Sie auf http://www.privatekrankenversicherung.net

Private Krankenversicherung im Ausland – EU oder nicht?

Ob ein privater Schutz über die Krankenversicherung im Ausland besteht ist auch davon abhängig, ob der Teilnehmer der Versicherung in der EU unterwegs ist, oder ob er sich außerhalb von Europa aufhält. Grundsätzlich ist es möglich, dass innerhalb der EU die gleichen Leistungen genutzt werden können, wie es in Europa der Fall ist. Wer sich Gedanken darüber macht, wo eine Versicherung gut ist, der sollte immer darauf achten, wie lange der Schutz in der EU gilt. In den meisten Fällen sind die Teilnehmer einen Monat im Ausland in Europa abgesichert. Wer Europa verlässt und zum Beispiel in die USA ausreist, oder aber auch in ein anderes Land nach Afrika, der bekommt in der Regel keinen privaten Krankenversicherungsschutz, wenn er sich vorab nicht selbst darum gekümmert hat.

Privater Krankenversicherungsschutz im Ausland – clever ausgehandelt
Es gibt von Seiten der Krankenkasse die Möglichkeit, dass auch eine private Krankenversicherung im Ausland genutzt werden kann. In vielen Fällen muss dies natürlich erst einmal im Vertrag des Versicherten festgehalten werden. Nur somit hat die Versicherung auch im Ausland bestand. Es ist dabei auch zu beachten, dass die Kosten vorher geklärt werden. Zum Teil werden die privaten Versicherungsbeiträge deutlich erhöht, wenn die Versicherung auch im Ausland genutzt werden soll. Das Ausland ist hierbei ein Land außerhalb von Europa. Der Teilnehmer muss daher überlegen, ob es für ihn nicht sogar interessant ist, sich eine Versicherung zu suchen, die im Land ansässig ist, in welches er auswandern möchte, oder in welchem er für einen längeren Zeitraum leben möchte, was praktisch ist.